Guter Rat muss nicht immer teuer sein! 

   

Kompetente und umfassende Leistungen kann niemand kostenlos anbieten, auch wir nicht. Anwaltliche Beratung und Tätigkeit unterliegen den Vorgaben und Mindestgebühren des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG). Auch Honorarvereinbarungen sind möglich.
   

Sie erfahren bei uns aber auch selbstverständlich, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf (zumindest vorläufige oder teilweise) Übernahme der Anwaltsgebühren durch die Staatskasse haben: Prozesskostenhilfe (PKH), Pflichtverteidigerbestellung, Beratungshilfe.

Über die Gewährung von PKH entscheidet beispielsweise immer erst das zuständige Gericht. Dabei sind nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch die Erfolgsaussicht der Klage maßgeblich. Die Pflicht-verteidigerbestellung im Strafverfahren hingegen ist überhaupt nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten abhängig. Über den Beratungshilfeantrag beim Amtsgericht kann ein Berechtigungsschein für anwaltliche Beratung und einige anwaltliche, außergerichtliche Tätigkeiten erlangt werden.
   

Wir beraten Sie auch, ob und in welchem Unfang eventuell die Gegen-
seite unsere Gebühren mit übernehmen muss und welches Kostenrisiko Sie insgesamt wegen der Verfahrensgebühren eingehen. Die Rege-
lungen sind hier sehr unterschiedlich. Beispielsweise entstehen bei Klageverfahren am Sozialgericht im Gegensatz zu allen anderen Ge-
richten in der Regel keine Gerichtsgebühren. Bei gerichtlichen Strafverfahren und Sozialgerichtsverfahren entstehen außerdem in der Regel keine gegnerischen Anwaltskosten, die ansonsten bei zivilrechtlichen Verfahren immer vom "Verlierer" mit übernommen werden müssen. Kosten für Zeugen oder Gutachten können aber auch hier anfallen.

 

Beim Arbeitsgerichtsverfahren schließlich besteht - anders als bei den übrigen Zivilgerichten - in der ersten Instanz die Regelung, dass jede Partei (Kläger und Beklagter) unabhängig davon, ob sie den Rechtsstreit gewinnt oder verliert, ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen muss.
   

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich sehr oft als hilfreich erweist, wenn bereits rechtzeitig vorher eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde! Auch zum Umfang der Kostendeckungsmög-
lichkeiten durch Rechtsschutzversicherungen beraten wir Sie gerne.

   

Wenn Sie an weiteren Details über das Kostenrecht interessiert sind,
klicken Sie bitte hier

   

   

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