Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten |
|
Von
beiden Seiten: Ich unterstütze Sie, wenn jemand gegen Sie ein Unrecht
begangen hat, von der Strafanzeige bis zur Nebenklagever- tretung vor
Gericht. Auch Ihre Schadensersatz- und Schmerzens- geldansprüche gegen
den Täter setze ich auf Wunsch für Sie durch Ich verteidige Sie gegen unberechtigte Strafvorwürfe und sorge dafür, dass in einem Strafverfahren gegen Sie zumindest alle Möglichkeiten zu Ihren Gunsten ausgeschöpft werden (s. unten 2). 1 Meine Hilfe für Sie als Opfer einer StraftatIch berate Sie über alle Möglichkeiten einer Strafanzeige - auch über die Kosten und ob und wie Sie Kostenersatz vom Täter oder von anderer Seite erhalten können. Schon vor Einleitung eines offiziellen Strafver- fahrens durch eine Strafanzeige sollte geprüft werden, ob ausreichende Beweismittel zu Verfügung stehen und ob hier noch etwas unternommen werden kann (Zeugen? Beweiskräftige Unterlagen?). Als
Opfer einer Straftat können Sie passiv (nur als geschädigter Zeuge) oder
aktiv (als NebenklägerIn) am Strafverfahren gegen den (mutmaß- lichen) Täter
mitwirken und so auch mehr oder weniger Einfluss und Kontrolle im Verfahren
ausüben. Oft ist nur über eine sog. Nebenklage sichergestellt, dass Ihre
Interessen als Opfer und Geschädigte/r ausrei- chend berücksichtigt werden.
Wenn das Strafverfahren gegen den Täter - aus Ihrer Sicht zu Unrecht -
beendet wird, haben Sie als Nebenkläger/in meist noch Rechtsmittel, das
Verfahren in Ihrem Sinne fortführen oder wieder aufnehmen zu lassen. Welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese am günstigsten geltend machen können erfahren Sie ebenfalls von mir. Für
Frauen: Verfahrenskosten: Es gibt bei schwierigen finanziellen Verhältnissen die Möglichkeit, für eine professionelle Vertretung des Opfers im Strafverfahren (die sog. Nebenklagevertretung) Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche Kosten. 2 Meine Hilfe für Sie als Beschuldigte/r in einem Bußgeld- oder StrafverfahrenIm Bußgeldverfahren wie im Strafverfahren ist es wichtig, möglichst schon vor einer ersten sog. Beschuldigtenvernehmung anwaltlichen Rat einzuholen: Auch dann, wenn Sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, kann sich Ihre Rechtsposition durch voreilige, unbedachte Erklärungen vor der Polizei drastisch verschlechtern. Grundsätzlich sollten Sie immer erst Ihr Recht, zur Sache (vorerst) keine Abgaben zu machen, in Anspruch nehmen. Oft ist es entscheidend, vor einer Stellungnahme zur Sache Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Eine solche Akteneinsicht erhält man nur mit anwaltlicher Vertretung. Auch über die Wege, wie man
eine Einstellung des Verfahrens oder eine erhebliche Strafminderung erreichen
kann und welche besonderen Möglichkeiten sich über den sog. Täter-Opfer-Ausgleich
ergeben, sollten Sie sich unbedingt informieren. Auch wenn "es"
passiert ist und Sie bereits mit Problemen der Strafvollstreckung kämpfen,
sind Sie bei mir richtig: Für die Überprüfung von Haftbedingungen, der
Haftdauer etc. gibt es geeignete Rechtsmittel. In manchen Fällen kann sich
auch die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens lohnen.
|
[Homepage] - [Kanzleiprofil] - [Tätigkeiten] - [zur Person] - [Ihr Kontakt zu uns] - [Anfahrt]
[Arbeitsrecht] - [Arzthaftung] - [Sozialversicherungsrecht] - [Straßenverkehrsrecht] - [Strafrecht]
[Verfahrensrecht] - [Kosten] - [Rechts-Links] - [E-Mail senden] - [zum Seitenanfang]