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Von
beiden Seiten: Ich unterstütze Sie, wenn jemand gegen Sie ein Unrecht
begangen hat, von der Strafanzeige bis zur Nebenklagever- tretung vor
Gericht. Auch Ihre Schadensersatz- und Schmerzens- geldansprüche gegen
den Täter setze ich auf Wunsch für Sie durch
(s. unten 1). Ich
verteidige Sie gegen unberechtigte Strafvorwürfe und sorge dafür,
dass in einem Strafverfahren gegen Sie zumindest alle Möglichkeiten zu Ihren
Gunsten ausgeschöpft werden (s. unten 2). 1
Meine Hilfe für Sie als Opfer einer Straftat

Ich
berate Sie über alle Möglichkeiten einer Strafanzeige - auch über die
Kosten und ob und wie Sie Kostenersatz vom Täter oder von anderer Seite
erhalten können. Schon vor Einleitung eines offiziellen Strafver- fahrens
durch eine Strafanzeige sollte geprüft werden, ob ausreichende Beweismittel
zu Verfügung stehen und ob hier noch etwas unternommen werden kann (Zeugen?
Beweiskräftige Unterlagen?). Als
Opfer einer Straftat können Sie passiv (nur als geschädigter Zeuge) oder
aktiv (als NebenklägerIn) am Strafverfahren gegen den (mutmaß- lichen) Täter
mitwirken und so auch mehr oder weniger Einfluss und Kontrolle im Verfahren
ausüben. Oft ist nur über eine sog. Nebenklage sichergestellt, dass Ihre
Interessen als Opfer und Geschädigte/r ausrei- chend berücksichtigt werden.
Wenn das Strafverfahren gegen den Täter - aus Ihrer Sicht zu Unrecht -
beendet wird, haben Sie als Nebenkläger/in meist noch Rechtsmittel, das
Verfahren in Ihrem Sinne fortführen oder wieder aufnehmen zu lassen.
(Stichworte: Klageerzwingungsverfahren, Privatklage, Beschwerde oder
Berufung). Welche
Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese am günstigsten
geltend machen können erfahren Sie ebenfalls von mir. Für
Frauen:
Auch bei sexueller Belästigung jeder Art sind Sie rechtlich nicht
schutzlos: Im vertrauensvollen Gespräch kläre ich gerne, wie man am
effektivsten gegen den Täter vorgehen kann, ohne dass die Betroffene zu sehr
belastet wird.
(Stichworte: Zeugenschutz, Opferhilfe, Schmerzensgeld).
Verfahrenskosten:
Es gibt bei schwierigen finanziellen Verhältnissen die Möglichkeit, für
eine professionelle Vertretung des Opfers im Strafverfahren (die sog.
Nebenklagevertretung) Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch
Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche Kosten.
2 Meine Hilfe für Sie als
Beschuldigte/r in einem Bußgeld- oder Strafverfahren
Im Bußgeldverfahren wie im
Strafverfahren ist es wichtig, möglichst schon vor einer ersten sog. Beschuldigtenvernehmung
anwaltlichen Rat einzuholen: Auch dann, wenn Sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlen,
kann sich Ihre Rechtsposition durch voreilige, unbedachte Erklärungen vor der
Polizei drastisch verschlechtern. Grundsätzlich sollten Sie immer erst Ihr
Recht, zur Sache (vorerst) keine Abgaben zu machen, in Anspruch nehmen. Oft
ist es entscheidend, vor einer Stellungnahme zur Sache Einsicht in die
Ermittlungsakten zu nehmen. Eine solche Akteneinsicht erhält man nur mit
anwaltlicher Vertretung.
Auch über die Wege, wie man
eine Einstellung des Verfahrens oder eine erhebliche Strafminderung erreichen
kann und welche besonderen Möglichkeiten sich über den sog. Täter-Opfer-Ausgleich
ergeben, sollten Sie sich unbedingt informieren.
(Stichworte: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen
Zahlung einer Geldbuße, Service des "Ausgleich e.V. München",
Schuldunfähigkeit, eingeschränkte Schuldfähigkeit).
Auch wenn "es"
passiert ist und Sie bereits mit Problemen der Strafvollstreckung kämpfen,
sind Sie bei mir richtig: Für die Überprüfung von Haftbedingungen, der
Haftdauer etc. gibt es geeignete Rechtsmittel. In manchen Fällen kann sich
auch die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens lohnen.
(Stichworte: Haftprüfung, Strafvollzugsrecht).
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